Equine Virusarteritis (EVA)

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Fakten zu Equiner Virusarteritis (EVA)

  • Weltweit vorkommende Virusinfektion mit dem equinen Arteritisvirus (EVA-Virus). Das Virus führt zu Entzündungen von Gefäßwänden.
  • Ansteckung ist möglich über alle Körperflüssigkeiten erkrankter Pferde. Infektion kann über direkten Kontakt, Tröpfchen, verunreinigte Gegenstände oder Personen und über die Gebärmutter bei tragenden Stuten erfolgen.
  • Geschlechtsreife Hengste werden nach einer Infektion meistens lebenslange Virusträger und -ausscheider (über ihre Samenflüssigkeit). Alle anderen Pferde eliminieren das Virus innerhalb von etwa 3 Wochen vollständig aus ihrem Körper.
  • Symptome: Fieber, Schwellung von Beinen, Bauch, Kopf (Ödeme), Bindehautentzündung (Pink eye), tragende Stuten verfohlen, evtl. Kolik, Husten, Ikterus. Häufig ist ein milder, fast symptomloser Verlauf.
  • Nur unterstützende Behandlung möglich, Selbstheilung erfolgt nach langer Rekonvaleszenzzeit.
  • Impfung führt nur zu einer Verminderung der Symptome, kann aber eine Infektion und Virusausscheidung nicht verhindern. Geimpfte Pferde sind durch Blutuntersuchungen nicht mehr von infizierten Pferden zu unterscheiden, da beide gleiche Antikörper entwickeln.
  • Bei Auftreten von EVA müssen die Pferde isoliert werden und strenge Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden. Bestände werden bis 6 Wochen nach Auftreten des letzten Krankheitsfalls gesperrt.
  • Für EVA besteht Meldepflicht, d.h. eine Ausbruch muss dem Veterinäramt zwecks  Dokumentation gemeldet werden.
  • Nach EU-Recht dürfen Ausscheiderhengste nicht mehr eingesetzt werden, nach deutschem Recht ist dies möglich, allerdings sollten nur Stuten eingesetzt werden, die bereits Antikörper gegen EVA haben.

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