Geflügelpest – Aviäre Influenza – Vogelgrippe

Hahn aufgestallt Vogelgrippe

Grippezeit – nicht nur in der Apothekenumschau ein brandheißes Thema, auch die Hühnerhalterszene beschäftigt alle Jahre wieder die Vogelgrippewelle kurz vor Weihnachten. Mit dem Vogelzug kommen auch die Grippeviren, denn die bilden in den Wildvögeln ein Reservoir. Das bedeutet, dass einige Wildvögel das Virus in sich tragen, aber nicht daran erkranken. Sie können es aber verbreiten. Und irgendwie schaffen die Viren es ja sogar, in hermetisch abgeschotteten Elterntiererzeugerbetriebe (das nominiere ich als Unwort des Jahres 2016) einzudringen, in die man als Normalsterblicher überhaupt nicht hineinkommt und als Tierarzt nur nach Überwindung etlicher Hygienebarrieren inklusive Duschen und komlettem Garderobenwechsel – und mit komplett meine ich tatsächlich KOMPLETT! Wie die Viren aus dem Vogelkot der vorbeifliegenden Graugans es dort hineinschaffen, ist mir ein Rätsel. Aber ich werde mich jetzt keiner Verschwörungstheorie anschließen und laut „Sabotage“ rufen, sondern mich eng an die Fakten halten.

Zumindest haben wir es in diesem Jahr mit einem besonders aggressiven Grippevirus zu tun. Das erkennt man bereits daran, dass auch Gänse sterben. Normalerweise sind es Hühner, die daran reihenweise tot umfallen, weil sie eben sehr empfänglich für aviäre Influenza sind. Gänse und Enten sind im Regelfall wesentlich widerstandsfähiger. Ihnen merkt man die Infektion häufig gar nicht an. Daher erkranken bzw. sterben ja auch nur sehr wenige der Wildvögel bzw. Zugvögel, denn dabei handelt es sich ja eher um Gänseartige. Dieses Jahr scheint das etwas anders zu sein.

Vielfalt Influenzaviren

Echte Grippe wird wie gesagt durch Influenzaviren hervorgerufen. Davon gibt es sehr viele verschiedene, die meistens führen auch nur zur Erkrankung einer Spezies wie z.B. Menschengrippe, Pferdegrippe oder eben auch die diesjährige Vogelgrippe. Manchmal gibt es Influenzaviren, die neben ihrem Hauptwirt auch andere Spezies befallen können, so war es bei der Schweinegrippe, die ja auch zu Erkrankungen beim Menschen führte. Und so war es auch bei der Vogelgrippe 2006, die hervorgerufen wurde durch das Influenzavirus H5N1. Dieses Virus konnte auch bei Menschen eine Grippe hervorrufen. Dieses Jahr ist es aber ein anderes Virus, nämlich H5N8, das, zumindest nach heutigem Kenntnisstand, für den Menschen ungefährlich ist.

Influenzaviren können sich relativ leicht verändern, daher müssen z.B. bei Impfungen die Impfstoffe ständig angepasst werden und manchmal schützen sie halt auch nicht gegen alle Influenzastämme, wie man so schön sagt. Genau vor dieser rasanten Veränderung hat man Angst. Fachleute stellen sich den „worst case“ so vor: Ein Mensch, der ein menschliches Grippevirus in sich trägt (und noch nicht röchelnd im Bett liegt sondern munter seinen Hühnerstall ausmistet), kommt in Kontakt mit einem hochaggressiven Hühnergrippevirus. Im menschlichen Körper treffen sich die beiden eng verwandten Viren und verschmelzen zum Supervirus, das erstens Menschen infiziert und zweitens hochaggressiv ist. Und schon hat man eine zweite spanische Grippe und viele werden dahin gerafft.

Rechtliche Regelungen bei Vogelgrippe

Davor hat man also Angst und um das möglichst zu verhindern, gibt es die nationale Geflügelpest-Verordnung und noch einige Verordnungen im EU-Recht. Die Geflügelpest-Verordnung regelt die Rahmenbedingungen für Sperrbezirk & Co. Dazu sollte man wissen, dass man zwischen hochpathogenen (also schwer krank machenden=HPAI) und niedrigpathogenen (also kaum krank machenden=LPAI) Viren unterscheidet. Die Influenzavirenstämme H5 und H7, die am häufigsten vorkommen, gibt es jeweils in HPAI und LPAI. Bei dem zur Zeit in Deutschland nachgewiesenen Influenzavirus handelt es sich um H5N8 HPAI.

Der Nachweis von hochpathogenen Vogelgrippeviren führt immer zur Tötung des Bestandes, in dem die Viren nachgewiesen wurden (das entfällt logischerweise bei einem toten Wildvogel, bei dem so ein Virus festgestellt wurde. Es sei denn, der Kadaver liegt dummerweise mitten in einem Hühnerhof). Im Umkreis von 3km um den Bestand oder den Fundort herum wird ein Sperrbezirk errichtet, im Umkreis von weiteren 7km um den Sperrbezirk herum ein Beobachtungsgebiet. Dann kann es noch eine Kontrollzone geben, muss es aber nicht. Außerdem muss i.d.R. der gesamte Landkreis sein freilaufendes Geflügel aufstallen, wenn das nicht bereits zuvor angeordnet wurde (s.unten). Also: Die Tür bleibt zu!

Hühnerstalltür bleibt zu wegen Vogelgrippe

Innerhalb von Sperr- und Beobachtungsgebiet herrschen bestimmte Auflagen, die zum Teil „Kannbestimmungen“ sind, also je nach aktuellem Seuchengeschehen angepasst werden können. Daher sollte man immer auf die Informationsseite des zuständigen Veterinäramtes schauen, was für Auflagen konkret gerade herrschen.

Im Sperrgebiet muss man im Regelfall für 21 Tage Folgendes beachten:

  1. Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten dürfen nicht aus dem Bestand verbracht werden.
  2. Bruteier dürfen aus dem Bestand nicht verbracht werden.
  3. Frisches Geflügelfleisch, Fleischerzeugnisse oder Fleischzubereitungen, das von Hausgeflügel oder Federwild gewonnen wurde, darf nicht aus dem Bestand verbracht werden.
  4. Tierische Nebenprodukte wie Stallmist etc. dürfen aus dem Bestand nicht verbracht werden.
  5. An den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorte, in denen Geflügel gehalten wird, müssen Matten oder sonstige Bodenauflagen ausgelegt werden und mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt und damit stets feucht gehalten werden.
  6. Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden
  7. Die Jagd auf Federwild ist untersagt.
  8. Geflügel darf nur im Durchgangsverkehr auf Straßen des Fernverkehrs befördert werden und nur, soweit das Fahrzeug nicht anhält und Geflügel nicht entladen wird.
  9. Hunde- und Katzenhalter haben sicherzustellen, dass die Tiere im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen

Für das Beobachtungsgebiet gilt:

  1. Für die Dauer von mindestens 15 Tagen darf Hausgeflügel nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden.
  2. Für die Dauer von mindestens 30 Tagen darf Federwild nur mit Genehmigung oder Anordnung der zuständigen Behörde gejagt werden.
  3. Für die Dauer von mindestens 30 Tagen dürfen vom Menschen gehaltene Vögel nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.
  4. Hunde- oder Katzenhalter haben sicherzustellen, dass die Tiere im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen.

Die Auflistung habe ich der Homepage des Zweckverbands Veterinäramt Jade Weser „entliehen“, auf der man wirklich alle wichtigen Informationen und Links zur Geflügelpest findet.

Beim Auftreten von niedrigpathogenen Influenzaviren können auch Sperr- und Beobachtungsbezirke eingerichtet werden, aber der Radius ist dann kleiner und die Auflagen normalerweise weniger streng.

Damit sich die Geflügelpest gar nicht erst ausbreitet, haben viele Landkreise ja bereits vorsorglich nach dem ersten Vogelgrippenachweis eine Aufstallverpflichtung für Geflügel herausgegeben. Aufgestallt ist jedes Geflügel, das entweder im Stall ist oder unter einem Dach, das allseits von vogeldichten Netzen oder Maschendraht umgeben ist, damit nicht mal ein Zaunkönig hindurchhuschen kann. Futter und Wasser darf auch nicht mit Wildvogelkot etc. in Berührung kommen. Von der Aufstallpflicht kann man theoretisch eine Ausnahmegenehmigung beantragen und auch erhalten, wenn man gute Gründe anführen kann. Dieses Jahr bekam ich aber leider aufgrund der Seuchenlage keine Ausnahmegenehmigung von der Aufstallverpflichtung wie in den Jahren zuvor. Und nicht nur das, es gibt jetzt auch noch eine Eilverordnung des Bundes Biosicherheit für Kleingeflügelbestände mit bis zu 1000 Stück Geflügel. Darin geht es um betriebseigene Schutzkleidung, Desinfektionsmaßnahmen usw. Den Link dazu findet Ihr auch auf der JadeWeser-Seite. Also, zieht euch den Einwegoverall an, bevor Ihr die zwei Eier aus dem Stall holt! Es dient alles dem Schutz für Blacky, Braunelle, Teddy, Silber, Mischmasch, Dicken und wie sie alle heißen! Und als Kopfbedeckung kann man ja zur Zeit auch eine Weihnachtsmannmütze wählen…

Hühner im Auslauf

Euch eine seuchenfreie Adventszeit,
Uta

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